Aktuelles
12.09.2014
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23.07.2012
Aus für automatische Versicherung bei Online-Flugbuchung
Bei der Online-Buchung von Flugreisen darf eine Reiserücktritts-Versicherung nicht automatisch miteingerechnet werden, sodass der Kunde „wegklicken“ muss, wenn er sie nicht will („Opt-out“). Die Annahme muss auf „Opt-in“-Basis erfolgen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Zusammenhang mit einer Klage einer deutschen Verbraucherschutz-Vereinigung gegen Ebookers.com Deutschland. Die „Opt-in“-Lösung für „fakultative Zusatzkosten“ ist in Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 geregelt. Der EuGH klärte, dass darunter auch Kosten für Leistungen Dritter fallen, die Vermittler von Flugreisen in einem Gesamtpreis vom Kunden einheben. Art. 23 Abs. 1 gelte somit auch für eine Reiserücktritts-Versicherung.
01.07.2012